Seit 1. Januar 2014 muss der Verbandskasten in Autos und Motorrädern zusätzliche Erste-Hilfe-Materialien enthalten. Das schreibt die geänderte Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor. Der vorhandene Verbandskasten sollte ergänzt, beim Kauf eines neuen auf die jetzt gültige Norm DIN 13164 geachtet werden.
Über die bisherigen Materialien hinaus muss der Verbandskasten seit diesem Jahr auch folgendes enthalten:
- Pflasterset (14-teilig) mit zugeschnittenen Pflasterstreifen
- Fingerstrips
- Fingerkuppenverbände
- Verbandspäckchen in Kindergröße
- Tücher zur Hautreinigung (von unverletzten Hautpartien)
Muss ein neuer Verbandskasten gekauft werden?
Sie müssen diese Materialien nicht einzeln kaufen, es gibt extra Ergänzungssets. Jedoch kann es sein, dass ein neuer Verbandskasten günstiger ist als ein Ergänzungsset ist. Besonders dann, wenn beim ein oder anderen vorhandenen Bestandteil das Verfallsdatum schon abgelaufen ist. Vielleicht ist ja die aktuelle Änderung ein guter Anlass, Ihren Verbandskasten einmal zu prüfen? Ist nämlich das Verfallsdatum überschritten, garantiert der Hersteller nicht mehr für die Sterilität von Verbänden und Kompressen.
Droht ohne aktualisierten Verbandskasten eine Strafe?
Wird man bei einer Polizeikontrolle ganz ohne Verbandskasten erwischt, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von 5 Euro bestraft werden. Aktualisiert man das eigene Erste-Hilfe-Paket nicht kurzfristig auf die neue Norm, passiert allerdings erstmal nichts. Die bisher gültigen Verbandskästen dürfen noch bis zum Ablauf des Verfallsdatums verwendet werden.
Wohin mit abgelaufenen Verbandsmaterialien?
Sollten Sie abgelaufene Materialien aussortieren, werfen Sie sie nicht weg. Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen können sie oft gut für Anschauungszwecke nutzen. Oder schenken Sie sie kleinen Kindern, die damit ihr Kuscheltiere und Puppen verarzten können.
Woher und wohin mit dem Verbandskasten?
DIN-gerechtes Verbandsmaterial bekommen Sie in der Apotheke. Übrigens sollte ein Verbandskasten im Auto so verstaut werden, dass er schnell erreichbar ist. Zum Beispiel im unter den Sitzen, in gut zugänglichen Seitenfächern des Kofferraums oder im Handschuhfach.
Das gehört in einen Kfz-Verbandskasten
Hier ist noch eine komplette Liste aller Bestandteile, die eine Kfz-Verbandskasten nach der neuen Norm DIN 13164:2014 enthalten muss:
- 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
- 14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
- 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
- 2 Fingerkuppenverbände
- 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
- 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
- 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
- 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
- 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
- 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
- 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
- 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
- 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
- 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
- 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
- 2 Dreiecktücher DIN 13168
- 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
- 1 Schere DIN 58279
- 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
- 1 Erste-Hilfe-Broschüre
- 1 Inhaltsverzeichnis
Folgendes kann übrigens im Zusammenhang mit der aktuellen Vorschriftenänderung aus dem Verbandskasten verbannt werden:
- 1 Verbandpäckchen M
- 1 Verbandtuch BR
- 4 Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6
- die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden
Quelle: Bundesverband Medizintechnologie (BVMed)
Fotonachweis: BVMed 2014
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