Was ist Aut-idem?

Rezept mit aut-idem-kreuz

Heute war Hans Müller bei uns in der Apotheke. Der Großvater unserer Beispiel-Kundenfamilie. Es war einiges los, so dass er kurz warten musste. Als er an die Reihe kam, streckte er mir ein rosa Arzneirezept entgegen. Der Arzt hatte ihm Amlodipin Ratiopharm gegen seinen Bluthochdruck verschrieben. Nachdem ich das Medikament geholt hatte, schaut mich Hans Müller verwundert an:

„Aber da steht Amlodipin Hexal. Der Arzt hat aber doch etwas anderes aufgeschrieben!“
Ich: „Dieses Präparat hat denselben Wirkstoff. Ihr Arzt hat „Aut-idem“ nicht angekreuzt, deshalb…“.
„Was ist den Aut-idem?“, unterbricht mich Opa Müller.

Diese Frage stellen uns Kunden immer wieder. Deshalb möchte ich kurz erklären, was es damit auf sich hat. „Aut idem“ ist Lateinisch und heißt übersetzt „oder das Gleiche“. Sprachlich unlogisch, aber wahr, ist die Handhabung dieses Aut-idem-Kreuzchen.

„Aut-idem“ wurde angekreuzt

Setzt der Arzt in dem kleinen Ankreuzfeld links neben der Notiz zum verschriebenen Medikament ein Kreuz, möchte er, dass der Patient exakt das Arzneimittel der Firma erhält, das notiert wurde. Was wir Apotheker dem Kunden dann natürlich auch geben. Geben müssen.

„Aut-idem“ wurde nicht angekreuzt

Wurde kein Kreuz bei „aut idem“ gesetzt, kann und muss ich unserem Opa Müller ein wirkstoffgleiches Präparat eines anderen Herstellers aushändigen. Deshalb erhalten Kunden oftmals nicht exakt das Medikament, das der Arzt verschrieben hat. Aber: Es ist das gleiche Medikament, der gleiche Wirkstoff, nur von einem anderen Hersteller.

Amlodipin von unterschiedlichen Herstellern

Zahlreiche Medikamente gibt es von mehreren Herstellern, wie in unserem Fall das Amlodipin.

Welche Variante des Medikaments von welchem Hersteller wir dann unserem Hans Müller geben, hängt zuerst von der Frage ab, ob seine Krankenkasse mit einem bestimmten Arzneimittelhersteller einen Rabattvertrag vereinbart hat.

Um Kosten zu sparen, können die gesetzlichen Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern nämlich so genannte Rabattverträge vereinbaren. Erhalten die Patienten der jeweiligen Krankenkasse das Medikament dieses Arzneimittelherstellers, bekommt die Krankenkasse darauf einen Rabatt. Die Höhe der Rabatte ist geheim. Die Rabattverträge verpflichten uns Apotheker aber, Herrn Müller das Medikament des Herstellers zu geben, der mit seine Krankenkasse einen Rabattvertrag hat. Verstoßen wir gegen diese Pflicht, kann es passieren, dass uns die Krankenkasse das Medikament nicht erstattet.

Hat Opa Müllers Krankenkasse keinen Rabattvertrag vereinbart, sind wir Apotheker verpflichtet – um die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen zu halten – eine der drei preisgünstigsten Varianten eines Medikaments zu geben.

Nach meiner Erklärung ist Opa Müller beruhigt und steckt das Arzneimittel ein. „Na, wenn nur der Hersteller ein anderer ist, kann es mir ja egal sein.“

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