Zuzahlungsbefreiung jährlich beantragen

Zuzahlungsbefreiung

Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen sich durch Zuzahlungen an den Kosten für Medikamente und andere Gesundheitsdienstleistungen beteiligen. Wird dies jedoch zur finanziellen Belastung, können Versicherte eine Zuzahlungsbefreiung bei ihrer Krankenkasse beantragen. Diese gilt immer für ein Jahr. Das heißt, mit dem neuen Jahr 2015 muss auch die Zuzahlungsbefreiung für 2015 wieder neu beantragt werden.

Die Zuzahlungsbefeiung kann beantragen, wessen Zuzahlungen zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Leiden die Versicherten an einer chronischen Erkrankung, können sie das bereits ab der Grenze von einem Prozent tun. Übrigens: Falls Patienten zu uns in die Apotheke kommen und der verordnende Arzt hat kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen oder der Patient kann keinen entsprechenden Bescheid vorlegen, sind wir in der Apotheke gesetzlich verpflichtet die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen. Einen Zuzahlungsrechner gibt’s hier.

Foto: ABDA