Medikamente steuerlich absetzen

Medikamente steuerlich absetzen

Brüten Sie auch gerade über Ihrer Steuererklärung? Sie können – unter bestimmten Voraussetzungen – auch Gesundheitskosten und Medikamente steuerlich absetzen, als außergewöhnliche Belastungen. Wir Apotheker können Ihnen dabei helfen – wenn Sie eine Stammapotheke haben und eine Kundenkarte nutzen.

Voraussetzungen erfüllen

Erforderlich ist neben dem Zahlungsbeleg auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit. Das geht zum Beispiel durch ein Grünes Rezept, auf dem der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel empfehlen kann. Außerdem muss eine zumutbare Belastungsgrenze überschritten sein. Diese variiert je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl.

Medikamente steuerlich absetzen

In der Steuererklärung können Arzneimittelausgaben als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Dazu zählen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation, wie zum Beispiel Schmerz- und Erkältungsmittel.

Krankheitskosten auch geltend machen

Die Anerkennung von „Außergewöhnlichen Belastungen“ laut § 33 Einkommensteuergesetz bezieht sich jedoch nicht nur auf Arzneimittel, sondern auch auf andere Krankheitskosten, wie zum Beispiel Behandlungen durch Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Homöopathen, Logopäden und Zahnärzte sowie Klinikaufenthalte, Kuren, Fahrtkosten oder medizinische Hilfsmittel wie Brillen, Schuheinlagen und mehr.

Kundenkarte der Stammapotheke

Falls Ihnen am Jahresende zum Beispiel Belege fehlen, können wir Apotheker Ihnen helfen – sofern wir Ihre Stammapotheke sind und Sie unsere Kundenkarte nutzen.

Kundenkarte Pharao Apotheke

Wir können nämlich auch nachträglich eine Finanzamt-taugliche Übersicht für das Vorjahr ausdrucken.

Kundenkarte der Pharao Apotheke

 

 

Individelle Belastungsgrenze muss erreicht sein

Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten allerdings erst dann, wenn eine zumutbare Belastungsgrenze überschritten ist, die je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl variiert. So muss ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen zwischen 15 340 und 51 130 Euro drei Prozent seiner Belastungen im Steuerjahr 2015 selbst schultern.

Quelle: ABDA