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Berufstätigkeit und Stillen PDF Drucken E-Mail
Sie möchten wieder in das Berufsleben einsteigen? Selbst das ist mit Stillen vereinbar: Nehmen Sie sich vorher die Zeit, alles gründlich zu überdenken und zu planen. Eine gute Organisation ist das A und O! Grundsätzlich ist es für beide einfacher, je weiter der Neustart hinausgezögert wird. Eine Arbeitszeit von wenigen Stunden pro Woche ist für ein Stillteam leichter zu bewältigen als eine Vollzeitanstellung.

Folgende Überlegungen sollten Sie in Ihrer Planung berücksichtigen:
  • Wahl einer geeigneten Kinderbetreuung (Tagesmutter, Krippe, firmeneigene Möglichkeit)
  • Wie lange sind Sie pro Arbeitstag von Ihrem Kind getrennt?
  • Haben Sie die Möglichkeit, mittags nach Hause zu kommen oder sich das Baby bringen zu lassen?
  • Können Sie einen Teil Ihrer Tätigkeit zu Hause ausführen?
  • Können Sie in Ihrer Firma ungestört Muttermilch abpumpen?
Welche Nahrung soll Ihr Baby während Ihrer Abwesenheit erhalten?
  • Abgepumpte Muttermlch oder künstliche Säuglingsnahrung?
  • Mit welcher Fütterungstechnik soll Ihr Baby die Nahrung erhalten? (Flasche, Becher, Löffel)?
Wenn Ihr Kind älter als 6 Monate ist, können Sie Stillmahlezeiten durch Brei ersetzen. Ältere Säuglinge sind bereits in der Lage, aus einem Becher zu trinken.

Welche Vorbereitungen sollten getroffen werden, wenn das Kind abgepumpte Muttermilch erhalten soll?

Zur Erleichterung des Abpumpens besorgen Sie sich am besten eine qualitativ hochwertige elektrische Milchpumpe, z.B. von Avent oder Medela.

Beginne Sie mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn mit dem Abpumpen und Sammeln von Muttermilch, um schon einen beruhigenden Vorrat anzulegen. Bewährt hat sich das Abpumpen nach der morgendlichen Mahlzeit.
Besprechen Sie Ihre Stillmzeiten mit Ihrer/m Vorgesetzten, damit es nicht schon in der Anfangsphase Ihrer zurückgewonnenen Berufstätigkeit Probleme gibt.
Probieren Sie aus, ob das Kind die Flasche akzeptiert, wenn Sie diese Fütterart bevorzugen.

Was können Sie unternehmen, wenn Ihr Baby die Flasche verweigert?
  • Bieten Sie Ihrem Baby die Flasche an, bevor der große Hunger kommt
  • Berühren Sie mit dem Flaschensauger die Lippen Ihres Babys, ähnlich wie beim Stillen die Brustwarze
  • Probieren Sie verschiedene Saugerformen aus
  • Wickeln Sie die Flasche in ein von Ihnen getragenes Kleidungsstück ein, am besten in ein T-shirt. So kann es Ihren Geruch wahrnehmen, wie beim Stillen
  • Nehmen Sie unterschiedliche Haltungen beim Füttern ein
  • Ziehen Sie alternative Fütterungsmethoden (Becher, Löffel, etc.) in Betracht.
Gesetzliche Grundlagen

Das Mutterschutzgesetz regelt die Rechte der stillenden Mutter am Arbeitsplatz. Folgenden Belastungen soll eine stillende Frau an Ihrem Arbeitsplatz nicht ausgesetzt sein:
  • Beschäftigung mti schweren körperlichen Arbeiten
  • gesundheitsgefährdenden Stoffen
  • Akkordarbeit
Bei arbeitsplatzbedingtem Wechsel dürfen keine finanziellen Einbußen der Lohn- und Gehaltszahlung entstehen.

§7 (1) Stillenden Müttern ist auf Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber 2mal täglich eine halbe Stunde oder 1mal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden soll auf Verlangen 2mal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, 1mal eine Stillmahlzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens 2 Stunden unterbrochen wird.

§7 (2) Durch Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegten Ruhepausen angerechnet werden.

§7 (3) Werdende und stillende Mütter düfren nicht
  • mit Mehrarbeit
  • in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und
  • an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden (Ausnahmen gibt es in der Landwirtschaft, Gastronomie und bei Künstlerinnen)
Auch Ihr Arbeitgeber profitiert vom Weiterstillen

Stillkinder sind seltener krank, wodurch der Arbeitgeber auch weniger Verdienstausfälle der Mutter zu verzeichnen hat.
Besteht die Möglichkeit, dass das Baby zum Stillen gebracht wird, ist die Mutter auch zufriedener und beruhigt.
Die Mutter bringt Ihrem Chef dadurch auch mehr Loyalität entgegen.

Klar, weiter stillen bedeutet einen gewissen Aufwand - doch es lohnt sich! Die gemeinsamen Stunden genießen die Mütter viel inniger. Beide holen in der Zeit nach, was sie untertags miteinander versäumt haben. Außerdem profitieren Sie und Ihr Kind weiterhin von den positiven gesundheitlichen Auswirkungen des Stillens. Es kann übrigens sein, dass Ihr Baby jetzt nachts öfter gestillt werden möchte und so sein Bedürfnis nach Ihrer Zuneigung und Geborgenheit befriedigen möchte.

Bei weitern Fragen zu diesem Thema sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich!

Ihr Team der Pharao Apotheke
 

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    Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.