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Rabattverträge: Durch die am 1. April 2007 in Kraft getretene Gesundheitsreform gibt es bei der Abgabe und Zuzahlung einige neue Regelungen. In Zukunft dürfen die Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern Verträge für Medikamente aushandeln. Ziel ist es eine finanzielle Entlastung der Krankenkassen zu erreichen. Die Apotheke ist dann gesetzlich verpflichtet, diese Medikamente abzugeben – auch wenn Ihr Arzt ausdrücklich ein anderes Medikament verschrieben hat. In diesem Fall bekommen Sie stattdessen ein gleichwertiges Medikament, das aber exakt den gleichen Wirkstoff und die gleiche Menge enthält. Sie können aufgrund der Gesetzgebung das ursprünglich verschriebene Medikament auch dann nicht bekommen, wenn Sie bereit sind, den Preisunterschied aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Krankenkasse kann bei Medikamenten die unter diese Vereinbarung fallen, die Zuzahlung mindern, oder komplett streichen. Das heißt, dass Sie künftig weniger zuzahlen müssen. Ob das bei Ihrem Medikament zutrifft, erfahren Sie bei uns.

 
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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.