Zuzahlung: Befreit und trotzdem bezahlen?

Oma Müller hat Schmerzen und fragt in der Apotheke nach dem Schmerzmittel Voltaren 50mg® 20 Tabletten. Helga Müller ist von der Zuzahlung bei Medikamenten befreit. Beim Bezahlen dann die Überraschung: Ich sage ihr, dass sie das Medikament 3,46 € kostet. „Aber warum“, fragt Oma Müller. „Ich bin doch von der Zuzahlung befreit!“

Ich erkläre ihr, dass es für das Medikament zwei Preise gibt: den Apothekenabgabepreis – Wie der entsteht lesen Sie im Beitrag Wieviel verdient eine Apotheke pro Rezept? – und den so genannten Festpreis 10,64 €. Viele Arzneimittel haben einen Festpreis. Er wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgesetzt. Darin sitzen die Krankenkassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, keine Apotheker.

Liegt der Apothekenabgabepreis für ein Arzneimittel über diesem Festbetrag, muss der Kunde, also Oma Müller, die Differenz, die Mehrkosten, selbst bezahlen. Anders als bei der Zuzahlung kann Oma Müller von den Mehrkosten nicht befreit werden.

Noch Fragen:
Wieviel verdient eine Apotheke pro Rezept?
Was ist Aut-idem?