Wieviel verdient die Apotheke pro Rezept?

Was verdient die Apotheke am Rezept?

(Aktualisiert und ergänzt am 5. Juli 2015)
Sabine Müller, die Mutter unserer Mustermann-Familie, kam neulich mit einem Arztrezept für das Medikament Schnellgesund zu uns in die Apotheke. Als sie den Preis auf dem Kassendisplay sah, musste sie schlucken: 100 Euro. „Das ist ganz schön teuer! Zum Glück bezahlt das meine Kasse“, sagt sie. „Was bleibt denn da eigentlich für Sie übrig?“

Tja, eine gute Frage. Wieviel verdient die Apotheke an einem Rezept? Viel weniger als unsere Kunden denken! Verschreibungspflichtige Arzneimittel haben einen einheitlichen Preis, kosten also in jeder deutschen Apotheke gleich viel – zum Schutz der Patienten. Die Preise legt die Arzneimittelpreisverordnung fest.

Was die Apotheke beim Verkauf eines Medikaments verdient, ist ebenfalls gesetzlich festgeschrieben. Die Berechnung orientiert sich am Einkaufspreis, den wir Apotheker für das Medikament beim Großhandel bezahlen. Nehmen wir mal an, Frau Müllers Medikament Schnellgesund hat einen Einkaufspreis von 73,32 Euro und Abgabepreis von 100 Euro, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die allein sind schon 15,97 Euro.

Vergütung bei Kassenrezepten

Wenn Frau Müller mit einem Kassenrezept zu uns kommt, kann unser Verdienst ganz einfach nach folgender Formel errechnet werden:

3 % des Apothekeneinkaufspreises
+ 8,35 Euro Apothekenhonorar (immer 8,35 € je Medikament, unabhängig vom Preis)
– 1,49 € Apothekenabschlag für die Krankenkasse zzgl. Mehrwertsteuer (1,77 € brutto je Medikament)

Das heißt für unser Beispiel, dass wir bei der Einlösung des Schnellgesund-Kassenrezeptes 9,06 Euro verdienen:
2,20 € (3 % von 73,32 € Einkaufspreis) + 8,35 € – 1,49 €

Frau Müller selbst muss hier eine Zuzahlung von 10 Euro leisten. Die erhält die Krankenkasse.

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hat uns freundlicherweise ein sehr schönes Schaubild dazu zur Verfügung gestellt:

LAV_Bildung des Arzneimittelpreises II

Vergütung bei Privatrezepten

Mit einem Privatrezept für das Medikament Schnellgesund, hätten wir auch nicht viel mehr verdient. Die Vergütung wird nach derselben Formel berechnet, nur der Apothekenabschlag von 1,77 Euro zugunsten der Krankenkasse entfällt. Denn Frau Müller rechnet ihr Privatrezept direkt mit der Krankenkasse ab, nicht mit uns.

3 % des Apothekeneinkaufspreises
+ 8,35 € Apothekenhonorar

Also: 2,20 € (3 % von 73,32 Euro Einkaufspreis) + 8,35 € = 10,55 €

Wir würden also 10,55 Euro an diesem Privatrezept verdienen. Frau Müller müsste in diesem Fall die kompletten Kosten von 100 Euro des Apothekenabgabepreises erst einmal selbst bezahlen und anschließend persönlich mit der Krankenkasse abrechnen. Dabei muss sie dann noch eine vielleicht individuell vereinbarte Selbstbeteiligung berücksichtigen.

Auch hierzu gibt es vom LAV ein Schaubild:

LAV_Bildung des Arzneimittelpreises I

Vergütung – Kosten = Gewinn

Wir verdienen also gar nicht so viel an einem Medikament, oder? Schließlich werden von den errechneten Beträgen dann noch Miete, Gehälter, Lagerkosten, Werbung, kostenlose Serviceleistungen und vieles mehr bezahlt. Der Anteil der rezeptpflichtigen Medikamente in einer durchschnittlichen Apotheke beträgt rund 83 Prozent.

Regelmäßig wird die Rechenformel für den Betrag, den die Apotheke an einem Rezept verdient, zwar angepasst – zuletzt wurde das Apothekehonorar im Januar 2013 auf 8,35 Euro erhöht. Der Mehraufwand, der zum Beispiel allein durch die Einführung der Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern entstand, etwa bei der Bearbeitung von Arztrezepten, wird dabei nach wie vor kaum berücksichtigt. Auch die Kosten für die Lagerhaltung steigen stetig: Jede Krankenkasse schließt eigene Verträge mit Herstellern ab. Wir müssen dann den Wirkstoff, den es im Schnitt in 5 Stärken und je 3 Packungsgrößen gibt – und noch von verschiedenen Herstellern –, möglichst sofort griffbereit haben. Hinzu kommen ausführliche Beratungsgespräche mit vielen Kunden, die nur sehr ungern ihre gewohnten Medikamente vom gewohnten Hersteller wechseln wollen, obwohl es der Rabattvertrag ihrer Krankenkasse nötig macht.

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